Mit Wirkung vom 01. Januar 2021 wird den Unternehmen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) die Möglichkeit verschafft, frühzeitig Restrukturierungspläne aufzustellen, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Für eine solche Unternehmenssanierung ohne Insolvenz reicht dem Unternehmen eine Zustimmung von nur 75 % der Gläubiger aus.
Bisher gilt in der Kreditversicherung als Versicherungsfall die Insolvenz oder ein außergerichtlicher Vergleich mit Zustimmung aller Gläubiger.
Die mit uns kooperierenden Kreditversicherer haben diese Sanierungs- und Restrukturierungsform nach SanInsFoG und StaRUG als Versicherungsfall anerkannt.
Die vertraglichen Meldepflichten in einem Kreditversicherungsvertrag wie
bleiben weiterhin bestehen und sind vom Versicherungsnehmer zu erfüllen.
Zu beachten ist, dass Einzelvergleiche weiterhin nicht versichert sind. Daher ist die Einholung der Bestätigung vom Versicherer, dem Vergleich zustimmen zu dürfen und dass der Vergleich als Versicherungsfall gilt, wichtig.
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