



Stellen Sie sich vor, Sie haben geliefert, Ihr Kunde hat bezahlt. Monate oder Jahre später meldet Ihr Kunde Insolvenz an. Bedauerlich, aber für Sie nicht bedrohlich – denken Sie – denn die Rechnung ist ja längst beglichen. Leider nein. Gemäß aktueller Rechtsprechung kann der Insolvenzverwalter geleistete Zahlungen anfechten und zurückfordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen.
CCC Com Credit Contor empfiehlt daher den Abschluss einer Anfechtungsversicherung, die Sie gegen Ausfälle aus Insolvenzanfechtungen schützt.
Werden bereits beglichene Rechnungen Ihrer Kunden bei Insolvenz zurückverlangt, kann dies für Ihr Unternehmen existenzbedrohend sein. Denn rückwirkend bis vier Jahre können Sie zur Rückzahlung verpflichtet werden. Dann ist es gut, gegen ein solches Anfechtungsrisiko versichert zu sein.
Seit 2014 sind Anzahl und Höhe der angefochtenen Forderungen fast um das Doppelte angestiegen.
Anfechtungsversicherungen werden immer wichtiger.
Mittlerweile beträgt der Anfechrungszeitraum vier Jahre – nach wie vor ein großes Risiko für Dienstleister und Lieferanten.
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Jahre beträgt der Anfechtungszeitraum in Deutschland
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Anfechtungsfälle wickelt CCC pro Jahr ab