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SERVICE-AUSWAHL:
April 16, 2024

Auswirkungen des EuGH-Urteils auf versicherte Forderungen in Österreich

Mit dem am 09.02.2023 veröffentlichten Urteil (C-482/21) bestätigte der EuGH die Rechtmäßigkeit von nationalen Gesetzesregelungen, die eine Umsatzsteuerberichtigung für uneinbringliche versicherte Forderungen verwehren.

Dabei ist bei der Beurteilung der Auswirkung der EuGH Rechtsprechung auf kreditversicherte Kunden jedoch zwischen Versicherungsnehmern mit Sitz in Deutschland und Versicherungsnehmern mit Sitz außerhalb Deutschlands zu unterscheiden.

Die jüngste Änderung des Umsatzsteuererlasses in Österreich führt dazu, dass österreichische Versicherungsnehmer eine Umsatzsteuerberichtigung, die kreditversicherte Forderungen oder Forderungsteile betreffen, seit dem 01.01.2024 nicht mehr vornehmen können.

Die Situation für deutsche Versicherungsnehmer ist unverändert geblieben.

Sofern Sie an einer Lösung und den Möglichkeiten zur Absicherung der Umsatzsteuer für Gesellschaften in Österreich interessiert sind, sprechen Sie uns gerne hierzu an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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