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SERVICE-AUSWAHL:
Februar 21, 2018

Ablehnung mangels Masse

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann „mangels Masse“ abgelehnt werden. Diese Maßnahme wird ergriffen, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird für die Verfahrenskosten aufzukommen. Das Verfahren wird nicht abgewiesen, wenn der Schuldner einen angemessenen Vorschuss zahlen kann. Der Schuldner wird dann in das Schuldnerverzeichnis eingetragen und das Verfahren kann eröffnet werden.

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