In einem Factoringverfahren gibt es in der Regel zwei wesentliche Komponenten: Eine Factoring-Gebühr (i.d.R. berechnet auf den (angekauften) Bruttoumsatz) und eine Zinskomponente, die vom Forderungsverkäufer an dem Factor zu entrichten ist. Bei einer All-In-Gebühr entfällt die Zinsmarge und der Forderungsverkäufer zahlt nur die Factoring-Gebühr auf den angedienten bzw. angekauften Umsatz.
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