In einem Factoringverfahren gibt es in der Regel zwei wesentliche Komponenten: Eine Factoring-Gebühr (i.d.R. berechnet auf den (angekauften) Bruttoumsatz) und eine Zinskomponente, die vom Forderungsverkäufer an dem Factor zu entrichten ist. Bei einer All-In-Zinsmarge entfällt die Factoring-Gebühr und der Forderungsverkäufer zahlt nur den Zins auf die Inanspruchnhame, ähnlich einer Kreditlinie.
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