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SERVICE-AUSWAHL:
September 4, 2018

Anzeige- und Verhaltenspflichten

Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, einige in den AVB festgehaltene Bedingungen zu erfüllen, damit ihm ein möglicherweise entstehender Schaden auch vom Versicherer ersetzt wird. Folgende Punkte muss der Versicherungsnehmer beachten:

1. Er muss dem Versicherer alle Informationen über seine Kunden – die für die Übernahme des Versicherungsschutzes und deren Kreditwürdigkeit eine Rolle spielen – anzeigen. Auch wenn er bei bestehendem Versicherungsschutz neue Informationen dieser Art hinzubekommt, muss er den Versicherer darüber in Kenntnis setzen.

2. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer ebenfalls unverzüglich anzeigen, wenn die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden droht oder bereits eingetreten ist.

3. Ansonsten sind gefahrerhöhende Umstände, z. B. Zahlungsverzug, anzuzeigen.

4. Der Versicherungsnehmer muss mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes handeln und den Schaden bestmöglich mindern.

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