Wenn die Forderungen des Versicherungsnehmers bei einem seiner Geschäfte über die Anbietungsgrenze hinausgehen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet für diesen Kunden beim Versicherer eine Versicherungssumme zu beantragen. Der Versicherer prüft diesen Kunden und trifft eine Kreditentscheidung. Diese Kunden nennt man benannte Kunden, weil sie dem Versicherer bekannt gemacht worden sind.
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