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SERVICE-AUSWAHL:
Mai 31, 2022

Factoringgebühr

Die Facoringgebühr wird vom Forderunsverkäufer entrichtet und ist ein vereinbarter Prozentsatz des (Brutto)Umsatzes für angediente bzw. angekauften Forderungen. Sie ist in der Regel dazu da, die Kosten für die Übernahme des Risikos des Forderungsausfalles sowie des Debitorenmanagement zu übernehmen.

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