Gegenforderungen kommen zustande, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden hat, der sich nicht nur von ihm beliefern lässt, sondern ihn ebenfalls beliefert. Der Versicherungsnehmer hat durch seine Lieferungen Forderungen gegenüber dem Kunden und der Kunde hat Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer durch seine Lieferungen. Diese Verbindlichkeiten, die durch die Forderungen des Kunden beim Versicherungsnehmer entstehen, nennt man Gegenforderungen.
zurück zur Übersicht