NAVIGATION
SERVICE-AUSWAHL:
Mai 11, 2021

Nachrücken von Forderungen

Nach Beginn des Versicherungsschutzes sind offene Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert. Forderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, sind nicht versichert. Sie können jedoch in den Verssicherngsschutz nachrücken, sofern offene Forderungen, die versichert waren, beglichen werden. Dabei rücken immer die ältesten Forderungen zuerst nach. Unversichetre Forderungen können nach Ausschluss/Beendigung des Versicherungsschutzes nicht mehr nachrücken.

  zurück zur Übersicht