Sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitversicherten einer seiner vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Im Schadenfall kann durch Obliegenheitsverletzungen der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein. Die Obliegheiten des Vertrages sind zu beachten, damit der Versicherungsschutz (fort)besteht.
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