Kunden, deren Außenstand unterhalb der Anbietungsgrenze liegt, können, sofern vertraglich vereinbart, über die unbenannte Versicherung abgesichert werden. Der Versicherungsnehmer muss seine Kunden nach bestimmten Kriterien selbst prüfen, damit Versicherungsschutz besteht. Die unbenannte Versicherung wird auch Pauschalteil genannt.
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