Als Zwei-Vertrags-Modell wird ein Factoring-Verfahren bezeichnet, bei dem der Forderungsverkäufer, neben dem Vertrag mit dem Factor, auch einen eigenen Kreditversicherungsvertrag besitzt. Die Pflichten und Obliegenheiten des Kreditversicherungsvertrages werden durch den Forderungsverkäufer erfüllt.
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