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Oktober 4, 2023

EU-Kommissionsvorschlag zur Revision der EU Late Payment Richtlinie: Einheitliches Zahlungsziel von 30 Tagen

Die EU Kommission avisiert mit ihrem Gesetzesvorschlag vom 12. September 2023 eine Revision der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

Ziel des Gesetzesvorschlages ist die Festsetzung eines EU-weit einheitlichen Zahlungszieles für alle Zahlungen im B2B und G2B Geschäftsverkehr von 30 Tagen nach einer ebenfalls maximal 30-tägigen Abnahme- und Verifizierungsfrist.

Um die Durchsetzung der 30-tägigen Zahlungsfrist zu garantieren, zielt die EU-Kommission neben der Schaffung von nationalen Überwachungsbehörden auf die automatische Veranschlagung von Verzugszinsen ab.

Da der Gesetzesvorschlag nicht im Einklang mit den Geschäfts- und Marktgegebenheiten von flexibel verhandelbaren Zahlungszielen steht, betrachten wir die Realisierung des Vorschlages mit Skepsis. Eine solche Festsetzung würde gravierende Folgen auf die Kreditversicherungsbranche, die Policen, die vertraglichen Meldefristen und Schadensituation haben. Weitreichendere Auswirkungen auf Unternehmen und Lösungen zur Lieferkettenfinanzierung sollten daher gründlich geprüft werden.

 

 

 

 

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