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SERVICE-AUSWAHL:
April 26, 2021

Corona-Arbeitsschutzverordnung – Selbsttests für Mitarbeiter

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bundeskabinett bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Angestellten ab 20. April 2021 einmal pro Woche einen Corona-Tests anzubieten, ergänzt.  Ziel dieser Maßnahme ist es, Infektionsketten zu verhindern, Gesundheit zu schützen und letztlich Betriebsschließungen zu vermeiden.

Selbstverständlich bietet CCC seinen Mitarbeitern auch kostenlose Corona-Tests an.

Unter unseren Mandanten befinden sich mehrere Unternehmen, die Corona-Selbsttests anbieten. Sollten Sie für Ihren Betrieb Bedarf an Selbsttests haben, stellen wir für Sie gerne einen Kontakt her.

 

 

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