Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bundeskabinett bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Angestellten ab 20. April 2021 einmal pro Woche einen Corona-Tests anzubieten, ergänzt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Infektionsketten zu verhindern, Gesundheit zu schützen und letztlich Betriebsschließungen zu vermeiden.
Selbstverständlich bietet CCC seinen Mitarbeitern auch kostenlose Corona-Tests an.
Unter unseren Mandanten befinden sich mehrere Unternehmen, die Corona-Selbsttests anbieten. Sollten Sie für Ihren Betrieb Bedarf an Selbsttests haben, stellen wir für Sie gerne einen Kontakt her.