Beim echten Factoring übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko/den Delkredereschutz. Siehe auch Unechtes Factoring.
Als Ein-Vertrags-Modell wird ein Factoring-Verfahren bezeichnet, bei dem der Forderungsverkäufer keine eigene Kreditversicherung besitzt. In diesem Fall ist die Kreditversicherung Bestandteil des Factoringvertrages. Die Pflichten und Obliegenheiten werden durch den Factor erfüllt.
Der einfache Eigentumsvorbehalt besagt, dass der Lieferant solange Eigentümer seiner Ware bleibt, bis der Kunde sie bezahlt hat. Das bedeutet, dass die Ware dem Kunden erst gehört, wenn dieser seine Verbindlichkeiten erfüllt hat, auch wenn die Ware schon vorher geliefert wurde.
Beim Einzelrechnungsverkauf werden einzelne Rechnungen nach Auswahl des Forderungsverkäufers an den Factor verkauft.
Eine Selbstbeteiligung, die von jedem Schaden abgezogen wird.
Das Entschädigungsvorrisiko ist ein im Kreditversicherungsvertrag festgelegter Betrag, der von der Summe der Entschädigungen für ein Versicherungsjahr subtrahiert und vom Versicherungsnehmer selber getragen wird.
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