Die Karenzfrist ist ein im Vertrag festgelegter Zeitraum, der mit Erreichen des Fälligkeitstermins beginnt. Mit Ablauf der Karenzfrist gilt der Versicherungsfall als eingetreten.
Der Factor zahlt dem Forderungsverkäufer für die angekaufte Forderungen einen Kaufpreis. Dieser entspricht dem angekauften Rechnungsbetrag abzüglich dem Kaupfreiseinbehalt.
Einbehaltener Prozentsatz von der angekauften Forderung. In der Regel wird ein Kaupfreiseinbehalt von 10 % vereinbart.
Eine Kautionsversicherung (KTV) übernimmt für den Versicherungsnehmer die Haftung für die unterschiedlichsten Sicherheiten gegenüber Dritten in Form von Bürgschaften und Garantien. Dadurch wird dem Versicherungsnehmer eine Entlastung der Kreditlinie bei der Hausbank und die Unabhängigkeit von Banken ermöglicht.
KMU steht für Kleine und mittlere Unternehmen. Die definierten Abgrenzungen richten sich nach Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös und Bilanzsumme. Siehe SME.
In der Konzentrationsklausel wird festgelegt, wie hoch die angekauften Forderungen gegen einen einzelnen Debitor im Verhältnis zur Gesamtsumme der angekauften Forderungen sein dürfen.
Der Limitantrag für einen Abnehmer wird durch den Kreditversicherer geprüft. Anhand der ihm vorliegenden bonitätsrelevanten Informationen zu diesem Risiko entscheidet der Versicherer, ob er Versicherungsschutz gewährt. Für die Kreditprüfung zahlt der Versicherungsnehmer eine Kreditprüfungsgebühr.
Ist eine Gebühr, die der Versicherungsnehmer pro Kunde für die Limitprüfung zahlt. Diese unterliegt der Mehrwertsteuer, nicht der Versicherungssteuer.
Eine Kreditversicherung (auch Warenkreditversicherung, WKV) sichert die Forderungen eines Unternehmens gegen Zahlungsausfälle, durch beispielsweise Nichtzahlung und Insolvenz ab und schützt das Unternehmen vor wirtschaftlichen und politischen Risiken. Über eine WKV können Forderungen mit Fälligkeiten bis zu 12 Monaten abgesichert und zusätzlich die Bonität der Kunden geprüft werden.
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