Ein Wechsel ist ein schuldrechtliches Wertpapier. Der Aussteller ist durch den Wechsel verpflichtet eine bestimmte Summe innerhalb eines Zeitraumes zu zahlen.
Die Zeit von der Ausstellung bis zur vereinbarten Einlösung eines Wechsels.
Nachträgliche Verlängerung der bei Ausstellung eines Wechsels vereinbarten Laufzeit.
Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die der Kunde über einen Wechsel bezahlt. Bis zur Einlösung des Wechsels handelt es sich um offene Forderungen.
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