Die Obliegenheiten sind die im Vertrag dokumentierten Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss. Siehe auch Anzeige- und Verhaltenspflichten.
Sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitversicherten einer seiner vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Im Schadenfall kann durch Obliegenheitsverletzungen der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein. Die Obliegheiten des Vertrages sind zu beachten, damit der Versicherungsschutz (fort)besteht.
Unter Obligo versteht man eine Verbindlichkeit oder Verpflichtung.
Beim offenen Factoring werden die Debitoren über den Verkauf der Forderungen an den Factor informiert. Siehe auch Stilles Factoring.
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