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SERVICE-AUSWAHL:

Glossar

Nachlaufdeckung

Bei der Nachlaufdeckung werden Aufhebungen oder Reduzierungen von Versicherungssummen unter bestimmten Voraussetzungen erst eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Tagen nach Zugang der entsprechenden Kreditmitteilung wirksam.

Nachrücken von Forderungen

Nach Beginn des Versicherungsschutzes sind offene Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert. Forderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, sind nicht versichert. Sie können jedoch in den Verssicherngsschutz nachrücken, sofern offene Forderungen, die versichert waren, beglichen werden. Dabei rücken immer die ältesten Forderungen zuerst nach. Unversichetre Forderungen können nach Ausschluss/Beendigung des Versicherungsschutzes nicht mehr nachrücken.

Negativerklärung

Bei einer Negativerklärung sichert der Schuldner zu, dass er künftigen oder den begünstigten Gläubigern keine Sicherheiten anbietet.

Nichtzahlungsmeldung

Der Versicherungsnehmer muss eine Nichtzahlungsmeldung abgeben, wenn ein im Vertrag festgelegter Zeitraum nach Ablauf des Zahlungszieles vergangen ist und der Kunde noch immer nicht gezahlt hat.

Nichtzahlungstatbestand

Der Nichtzahlungstatbestand (Protracted Default) ist das Eintreten eines Versicherungsfalles, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Kunden vorliegt.

Was können wir für Sie tun?

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