Eine Garantie ist die Verpflichtung, für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft einzustehen. Die Verpflichtung aus einer Bürgschaft ist immer von einer zu sichernden Hauptforderung abhängig, die Garantie hingegen begründet selbstständige Ansprüche. Sie ist nicht vom Bestehen einer Forderung abhängig. Garantien sind als solche gesetzlich nicht geregelt, sie sind frei vereinbar.
Eine Gefahrerhöhung liegt durch das Eintreten von gefahrerhöhenden Umständen vor. In der Kreditversicherung kann der Versicherer durch Gefahrerhöhung das bestehende Limit aufheben und damit den Versicherungsschutz für künftige Lieferungen und Leistungen beenden.
Gegenforderungen kommen zustande, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden hat, der sich nicht nur von ihm beliefern lässt, sondern ihn ebenfalls beliefert. Der Versicherungsnehmer hat durch seine Lieferungen Forderungen gegenüber dem Kunden und der Kunde hat Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer durch seine Lieferungen. Diese Verbindlichkeiten, die durch die Forderungen des Kunden beim Versicherungsnehmer entstehen, nennt man Gegenforderungen.
Der Gläubiger ist derjenige, der gegenüber dem Schuldner eine Forderung hat. Bei Kaufverträgen zum Beispiel ist der Lieferant Gläubiger des Käufers.
Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen gegenüber einem Dritten.
Hierbei erfolgt die Abrechnung durch eine Gutschrift des Kunden und ersetzt damit die Rechnung des Lieferanten.
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