Die Gefahr, dass die Zahlungsunfähigkeit des Kunden während der Herstellung der Waren ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder ab dem Zeitpunkt der Produktion eintritt. Der Versicherer ersetzt im Schadenfall bereits vor Fakturierung alle bis dahin entstandene Kosten, sofern das Risiko in der Kreditversicherung mitversichert ist.
Beschreibt in wieweit ein Produkt oder eine Dienstleistung für ein Factoringverfahren geeignet ist.
Unter Factoring versteht man den Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an ein Factoringinstitut.
Die Facoringgebühr wird vom Forderunsverkäufer entrichtet und ist ein vereinbarter Prozentsatz des (Brutto)Umsatzes für angediente bzw. angekauften Forderungen. Sie ist in der Regel dazu da, die Kosten für die Übernahme des Risikos des Forderungsausfalles sowie des Debitorenmanagement zu übernehmen.
Das Factoringinstitut kauft Lieferanten ihre offenen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen ab. Siehe auch Factoring.
In dieser Frist muss die Rechnung vom Versicherungsnehmer für den Kunden erstellt werden.
Unter Finanzierungsrahmen versteht man, die Summe, die dem Kunden im Factoring zur Verfügung gestellt wird. Diese ist im Factoring-Vertrag geregelt.
Der Kreditversicherer haftet für den Schaden erst bei Überschreitung der Schadenshöhe abzüglich der Selbstbeteiligung.
Im Versicherungsvertrag festgelegter Betrag, den der Versichernehmer im versicherten Schadenfall selbst trägt. Es gibt verschiedene Arten von Franchisen wie z. B. Entschädigungsfranchise, Forderungsfranchise etc..
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