Unter einer Malusregelung oder Prämiennachbelastung versteht man die Nachzahlung von Prämie aufgrund einer hohen Schadenquote.
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer alle überfälligen Forderungen melden. Liegen die Forderungen unterhalb der im Vertrag vereinbarten Meldegrenze, müssen diese dem Versicherer nicht angezeigt werden.
Unter der Meldung zur Prämienberechnung versteht man die Einreichung der Salden- bzw. Umsatzmeldung innerhalb einer vereinbarten Frist beim Kreditversicherer.
Unter Mindestprämie versteht man den Betrag, den der Versicherungsnehmer mindestens pro Jahr an den Versicherer zahlen muss.
Betrag, der in jedem Fall vom Versicherungsnehmer getragen werden muss.
Bei Mitversicherten handelt es sich um Beteiligungsgesellschaften des Versicherungsnehmers, die in dem Vertrag des Versicherungsnehmers mitversichert sind.
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