Die Pauschaldeckung gilt für den Teil der Geschäfte des Versicherungsnehmers, der in der unbenannten Versicherung geregelt ist.
Unter politischen Risiken versteht man z. B. innere Unruhen, Krieg, Wechselkursrisiken und Transferbeschränkungen.
Bei der Prämie handelt es sich um einen Betrag, den der Versicherungsnehmer an den Versicherer für dessen Leistungen zu zahlen hat.
Eine Prämienrückgewähr kann Teil eines Kreditversicherungsvertrages sein. Hierbei wird die anteilige Rückerstattung von Versicherungsprämie vereinbart, wenn eine bestimmte Schadenquote im Versicherungsjahr nicht überstiegen wird. Siehe Bonusregelung.
Zur Ermittlung der Prämie wird der im Kreditversicherungsvertrag vereinbarte Prämiensatz (in Promille oder in Prozent) herangegezogen. Der Prämiensatz kalkuliert sich u. a. durch die Faktoren wie Branche, allgemeine wirtschaftliche Lage, Risikoportfolio, Entschädigungenleistungen etc..
Je vertraglicher Vereinbarung kann der Versicherer ab einer bestimmten Schadenquote eine prozentualle Prämiennachbelastung erheben.
Englische Übersetzung für privates Beteiligungskapital oder außerbörsliches Eigenkapital.
zu Kreditversicherung, Factoring, Bürgschaften und Avalen
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