Forderungen, die im vereinbarten Zeitrahmen nicht bezahlt (ausgeglichen) wurden.
Bei der Umsatzmeldung muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer seinen versicherbaren Umsatz zur Prämienberechnung aufgeben.
Kunden, deren Außenstand unterhalb der Anbietungsgrenze liegt, können, sofern vertraglich vereinbart, über die unbenannte Versicherung abgesichert werden. Der Versicherungsnehmer muss seine Kunden nach bestimmten Kriterien selbst prüfen, damit Versicherungsschutz besteht. Die unbenannte Versicherung wird auch Pauschalteil genannt.
Beim unechten Factoring übernimmt der Factor nicht das Ausfallrisiko/den Delkredereschutz. Siehe auch Echtes Factoring.
zu Kreditversicherung, Factoring, Bürgschaften und Avalen
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